Die DKoJV bietet Studierenden der Rechtswissenschaft in begrenztem Rahmen die Möglichkeit zur Ableistung eines Praktikums bei der DKoJV. Dieses kann regelmäßig nach der betreffenden Juristenausbildungsprüfungsordnung (z.B. in Bayern § 25 JAPO) als Pflichtwahlpraktikum angerechnet werden.
Zeiträume für ein vier-wöchiges Praktikum sind regelmäßig:
- Februar/März
- August/September
Bewerbungen bitte mit kurzem Anschreiben und Lebenslauf an die unter „Kontakt“ angegebene Adresse.